- Überbrückungshilfe für Selbstständige und Gewerbetreibende, deren Umsatz im April und Mai 2020 um mehr als 60 % im Vergleich zum Vorjahr eingebrochen ist. Siehe auch unser Erklärungvideo in "Videotipps"!
- Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16, bzw. von 7 auf 5 % ab 1.7.2020
- Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf den betreffenden Monats folgenden Monat
- Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags
- Pauschaler vorläufiger Verlustrücktrag nach 2019
- Wiedereinführung der degressiven AfA
- Die Reinvestitionsfrist beim Investitionsabzugsbetrag wird von drei auf vier Jahre verlängert
- einmaliger Kinderbonus € 300,-
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird erhöht
Fristen:
USt-Voranmeldung: 10.7.2020
LSt-Anmeldung: 10.7.2020
Sozialversicherungsmeldung: 27.7.2020
Zahlung Sozialversicherung: 29.7.2020