Im Gegensatz zur Finanzbuchführung, die jemand mit kaufmännischer Ausbildung notfalls noch selbst machen kann, ist bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung fundiertes Fachwissen unumgänglich: Permanente Rechtsänderungen, neue Urteile, unzählige, teils unterjährige Beitragssatzänderungen der Krankenkassen machen es für den Laien heutzutage fast unmöglich, zuverlässig korrekte Lohnabrechnungen erstellen zu können. Auch ein entsprechendes Computerprogramm hilft einem hier nur bedingt weiter: Die Änderungen erfolgen manchmal so schnell aufeinander, dass auch ein gutes Programm nicht immer aktuell ist. Bei der Lohnbuchführung geht es nicht nur um Ihr eigenes Geld, sondern um das Ihrer Mitarbeiter. Und nichts ist peinlicher (und gefährlicher), als von seinem Arbeitnehmer darauf hingewiesen zu werden, dass seine Lohnabrechnung nicht stimmt ...
Wir helfen Ihnen bei:
- Berechnung des Lohnes auch im Hinblick auf den neuen Mindestlohn
- Alternativberechnungen mit Ausweis des gesamten Arbeitgeberaufwands
- Erstellung der Lohnabrechnungen einschl. Ausdrucke für Sie selbst und Ihre Mitarbeiter
- elektronische Übermittlung der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsmeldungen
- elektronische Übermittlung der Jahres-, An- und Abmeldungen
- elektronische Übermittlung der Berufsgenossenschaftswerte
- Begleitung bei LSt- und Sozialversicherungsprüfungen
- Alle anfallenden Arbeiten im Bereich Baulohn mit Meldungen an die ZVK
- Berechnung von Kurzarbeitergeld
- Berechnung und Abrechnung Firmenwagengestellung
- Nettolohnoptimierung: Wie haben Ihre Mitarbeiter mehr von ihrem Lohn?
- betriebliche Altersversorgung
- elektronische Datenträger für alle Ihre Zahlungen - Nettolohn, Lohnsteuer, Krankenkassen ...
- Ausstellung von Bescheinigungen für das Arbeitsamt bei Austritt eines Mitarbeiters
- Berechnung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Beantragung der Erstattung
- jeglicher Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden rund um den Lohn