Sie beziehen nur Arbeitslohn? Dann müssen Sie unter Umständen keine Steuererklärung abgeben. Verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sind Sie, wenn Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld) bezogen haben, wenn Sie andere Einkünfte (z. B. Vermietung oder gewerbliche Einkünfte) haben, wenn Sie mehr als ein Arbeitsverhältnishaben oder verheiratet sind und Sie und ihr Ehegatte die Lohnsteuerklassen III / V gewählt haben. Andernfalls sind Sie zur Abgabe nicht verpflichtet. Nichtsdestotrotz kann es sich für Sie lohnen! Und keine Angst: Das Gerücht, man müsse immer abgeben, wenn man damit einmal angefangen hat, ist nicht wahr.
Mit einer Erstattung können Sie rechnen:
- wenn Sie hohe Aufwendungen in Bezug auf Ihren Arbeitsplatz haben (z. B. Fahrtkosten, Werkzeug, Literatur, Fortbildung ...)
- wenn Sie im Lauf des Jahres geheiratet haben
- wenn Sie verheiratet sind, die Lohnsteuerklassen IV / IV haben und Sie und Ihre Frau unterschiedlich viel verdienen
- wenn Sie jeden Monat einen anderen Lohn haben (wegen Stundenlohn)
- wenn Sie private Versicherungen abgeschlossen haben
- wenn Sie einen Behindertenausweis haben
- wenn Sie jemanden unterstützen
- wenn Sie Ihr Eigenheim renoviert haben
- wenn Sie Krankheitskosten haben
- wenn Sie einen Teil des Jahres nicht gearbeitet haben
Sie sehen: Es gibt viele Möglichkeiten, wann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen kann - und dies ist nur ein Teil der Fälle! Auch wenn Sie Kinder haben, die vielleicht schon in Ausbildung oder gar aus dem Haus sind - die Steuersparmöglichkeiten sind vielfältig! Vereinbaren Sie einen unverbindlichenTermin mit uns!